AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TeutoRudel – Hundepension & Hundetagesstätte im Münsterland
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
TeutoRudel – Hundepension & Hundetagesstätte im Münsterland
– nachfolgend „TeutoRudel“ –
und dem jeweiligen Hundehalter bzw. Vertragspartner – nachfolgend „Kunde“ – über die Betreuung von Hunden in der Hundetagesstätte (HuTa), der Hundepension sowie über sonstige vereinbarte Betreuungsleistungen.
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Die Betreuung erfolgt ausschließlich aufgrund einer vorherigen Anmeldung und ausdrücklichen Bestätigung durch TeutoRudel.
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Individuelle Vereinbarungen zwischen TeutoRudel und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
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Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
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Anfragen und Buchungswünsche können telefonisch, per E-Mail oder über andere von TeutoRudel angebotene Kommunikationswege gestellt werden.
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Eine Anfrage stellt zunächst lediglich einen Buchungswunsch dar. Ein Betreuungsvertrag kommt erst zustande, wenn TeutoRudel die Buchung ausdrücklich bestätigt.
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Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail oder in Textform erfolgen.
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Eine Betreuung ohne vorherige bestätigte Buchung besteht grundsätzlich nicht.
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Die vereinbarte Betreuungsleistung, der Betreuungszeitraum sowie gegebenenfalls besondere Vereinbarungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§ 3 Voraussetzungen für die Aufnahme
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Der Kunde versichert, dass er zur Betreuung des Hundes berechtigt ist und TeutoRudel alle für die Betreuung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellt.
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Jeder betreute Hund muss eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet sein.
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Für jeden Hund muss während des gesamten Betreuungszeitraums eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
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Bei der erstmaligen Aufnahme ist ein gültiger Impf- bzw. Heimtierausweis vorzulegen. Der erforderliche Impfschutz muss insbesondere gegen folgende Erkrankungen bestehen:
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Tollwut
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Staupe
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Hepatitis
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Parvovirose
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Leptospirose
Für Welpen und Junghunde gelten die altersabhängigen Empfehlungen und Anforderungen zur Grundimmunisierung. Eine Aufnahme erfolgt in diesen Fällen nur, wenn der altersgemäß erforderliche Impfschutz besteht.
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Der Kunde versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und sonstigen Erkrankungen ist, die eine Gefahr für andere Tiere oder Personen darstellen können.
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Offensichtliche Erkrankungen, Verletzungen, Parasitenbefall, ansteckende Erkrankungen oder sonstige gesundheitliche Auffälligkeiten sind TeutoRudel unverzüglich vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.
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Der Kunde verpflichtet sich, TeutoRudel insbesondere über folgende für die Betreuung relevante Besonderheiten vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren:
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bekannte Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen,
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Allergien und Unverträglichkeiten,
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Medikamente,
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besondere Ernährungsanforderungen,
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Angstverhalten,
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ausgeprägtes Jagd- oder Beuteverhalten,
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Aggressionsverhalten,
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bekannte Beißvorfälle,
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Ressourcenverteidigung,
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Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder anderen Hunden,
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sonstige Verhaltensauffälligkeiten oder Besonderheiten.
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Verschweigt der Kunde für die Betreuung relevante Informationen, kann TeutoRudel die Betreuung ablehnen oder während des Aufenthalts beenden, wenn eine sichere Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
§ 4 Kennenlernen und Probetag
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Vor der erstmaligen Aufnahme in die reguläre Gruppenbetreuung kann TeutoRudel ein Kennenlernen bzw. einen Probetag verlangen.
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Der Probetag dient insbesondere dazu, das Verhalten, die Gruppenverträglichkeit und die grundsätzliche Eignung des Hundes für die vorgesehene Betreuungsform einzuschätzen.
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Ein Anspruch auf Aufnahme in die Gruppenbetreuung besteht auch nach einem Probetag nicht, wenn sich herausstellt, dass die Betreuung in der vorgesehenen Form für den Hund selbst oder andere Hunde bzw. Personen nicht geeignet ist.
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Erweist sich während einer laufenden Betreuung, dass eine ursprünglich angenommene Gruppenverträglichkeit nicht gegeben ist, ist TeutoRudel berechtigt, die Betreuungsform anzupassen oder die Betreuung zu beenden.
§ 5 Läufige Hündinnen
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Die Läufigkeit einer Hündin ist TeutoRudel unverzüglich mitzuteilen.
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Läufige Hündinnen können während der Läufigkeit grundsätzlich nicht an der regulären Gruppenbetreuung teilnehmen.
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Eine Betreuung während der Läufigkeit ist nur nach vorheriger individueller Absprache und gegebenenfalls in einer geeigneten getrennten Unterbringung möglich.
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Ein Anspruch auf Gruppenbetreuung während der Läufigkeit besteht nicht.
§ 6 Medikamente und tierärztliche Versorgung
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TeutoRudel kann nach vorheriger Vereinbarung Medikamente nach den Angaben des Kunden bzw. nach tierärztlicher Anweisung verabreichen.
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Der Kunde hat TeutoRudel hierzu vollständige und verständliche Angaben zu Dosierung, Verabreichungszeitpunkt und Art der Verabreichung zu übermitteln.
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Muss ein Hund während der Betreuung aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung tierärztlich untersucht oder behandelt werden, ist TeutoRudel berechtigt, im Interesse des Tieres einen Tierarzt oder eine geeignete Tierklinik aufzusuchen bzw. aufsuchen zu lassen.
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Ist der Kunde in einer dringenden Situation nicht rechtzeitig erreichbar, darf TeutoRudel die erforderlichen Entscheidungen treffen, die nach fachlicher Einschätzung zur Versorgung des Hundes notwendig erscheinen.
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Die durch tierärztliche Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente, Transporte oder sonstige notwendige Maßnahmen entstehenden Kosten trägt grundsätzlich der Kunde, soweit diese nicht von TeutoRudel zu vertreten sind.
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TeutoRudel wird den Kunden – soweit es die Situation zulässt – über eine erforderliche tierärztliche Behandlung informieren.
§ 7 Fütterung und mitgebrachte Gegenstände
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Grundsätzlich bringt der Kunde das für den Betreuungszeitraum benötigte Futter in ausreichender Menge mit.
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Besondere Fütterungsanforderungen, Allergien und Unverträglichkeiten sind TeutoRudel vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.
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Futter und sonstige mitgebrachte Gegenstände müssen eindeutig mit dem Namen des Hundes gekennzeichnet sein.
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TeutoRudel übernimmt keine Verantwortung für die Eignung, Qualität oder Verträglichkeit eines vom Kunden bereitgestellten Futters.
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Für mitgebrachte Gegenstände wie Leinen, Halsbänder, Geschirre, Decken, Körbe, Spielzeug, Futterbehälter oder sonstiges Zubehör haftet TeutoRudel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung oder Schäden, die ohne schuldhafte Pflichtverletzung von TeutoRudel entstehen, besteht nicht.
§ 8 Verhalten des Hundes und Abbruch der Betreuung
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TeutoRudel legt besonderen Wert auf eine sichere und möglichst stressarme Betreuung aller Hunde.
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Zeigt ein Hund während der Betreuung ein Verhalten, durch das eine erhebliche Gefahr für andere Hunde, Menschen oder den Hund selbst entsteht, ist TeutoRudel berechtigt, geeignete Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligten zu ergreifen.
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Dies kann insbesondere die vorübergehende Trennung von anderen Hunden, eine veränderte Unterbringung oder – sofern erforderlich – die Beendigung der Betreuung umfassen.
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Gleiches gilt, wenn sich nach Aufnahme des Hundes herausstellt, dass wesentliche Angaben des Kunden über Gesundheit oder Verhalten des Hundes unvollständig oder unzutreffend waren.
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In dringenden Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert.
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Bereits erbrachte Betreuungsleistungen bleiben in diesen Fällen grundsätzlich vergütungspflichtig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Betreuung und natürliche Risiken
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Die Betreuung von Hunden in einer Gruppenhaltung ist mit natürlichen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Hierzu können insbesondere spielbedingte Verletzungen, kleinere Rangeleien oder Stressreaktionen gehören.
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TeutoRudel trifft angemessene und zumutbare Maßnahmen, um Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und die Hunde entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu betreuen.
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Die Haftung von TeutoRudel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die trotz der erforderlichen und verkehrsüblichen Sorgfalt unvermeidbar entstehen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
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Die gesetzliche Haftung des Hundehalters für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, bleibt unberührt.
§ 10 Bring- und Abholzeiten
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Die konkreten Bring- und Abholzeiten werden bei der Buchung bzw. nach dem jeweils aktuellen Betreuungsmodell vereinbart.
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Die vereinbarten Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten, da ein geregelter Tagesablauf und ausreichende Ruhezeiten für die betreuten Hunde wichtig sind.
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Kurzfristige Verzögerungen von wenigen Minuten sind kein Problem. Bei einer erheblichen oder wiederholten Überschreitung der vereinbarten Abholzeit kann TeutoRudel eine angemessene zusätzliche Betreuungsgebühr berechnen.
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Eine solche zusätzliche Gebühr wird dem Kunden nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
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Bei einer absehbaren Verspätung wird der Kunde gebeten, TeutoRudel möglichst frühzeitig zu informieren.
§ 11 Abholung durch Dritte
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Der Kunde kann eine andere Person zur Abholung des Hundes berechtigen.
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Die Berechtigung ist TeutoRudel vorher mitzuteilen.
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TeutoRudel kann zum Schutz des Hundes einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen.
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Eine Übergabe an eine nicht autorisierte Person erfolgt grundsätzlich nicht.
§ 12 Nichtabholung
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Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, bemüht sich TeutoRudel zunächst um Kontaktaufnahme mit dem Kunden bzw. den hinterlegten Notfallkontakten.
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Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine über den vereinbarten Betreuungszeitraum hinausgehende Unterbringung entstehen.
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Nimmt der Kunde trotz angemessener Kontaktversuche keine Verbindung zu TeutoRudel auf, ist TeutoRudel berechtigt, zum Schutz des Tieres geeignete weitere Maßnahmen zu veranlassen.
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Hierzu kann insbesondere die Unterbringung bei einer geeigneten Betreuungseinrichtung oder – sofern erforderlich – die Einschaltung einer zuständigen Stelle gehören.
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Die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten trägt der Kunde, soweit er die Nichtabholung zu vertreten hat.
§ 13 Stornierung von Pensionsbuchungen
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Eine verbindlich bestätigte Pensionsbuchung kann durch den Kunden schriftlich oder in Textform storniert werden.
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Für Stornierungen gelten folgende Ausfallkosten:
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bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
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13 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betreuungspreises
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6 bis 3 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises
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2 Tage vor Betreuungsbeginn bis zum vereinbarten Beginn bzw. bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Betreuungspreises
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Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TeutoRudel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Kann der für den Kunden reservierte Betreuungsplatz im stornierten Zeitraum anderweitig vergeben werden, wird der dadurch erzielte Betrag bei der Berechnung der Ausfallkosten entsprechend berücksichtigt.
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Die Benennung eines Ersatzkunden durch den ursprünglichen Kunden kann grundsätzlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Ersatzkunde und der betreffende Hund für die vorgesehene Betreuung geeignet sind und TeutoRudel die Buchung ausdrücklich bestätigt. Ein Anspruch auf Annahme eines Ersatzhundes besteht nicht.
§ 14 Stornierung von HuTa-Buchungen
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Einzelne verbindlich gebuchte Betreuungstage können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn kostenfrei abgesagt werden.
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Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann der vereinbarte Tagespreis berechnet werden.
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Bei kurzfristiger Erkrankung des Hundes oder einer plötzlich einsetzenden Läufigkeit wird der Kunde gebeten, TeutoRudel so früh wie möglich zu informieren. TeutoRudel kann in solchen Fällen nach den Umständen des Einzelfalls auf die Berechnung verzichten oder eine kulante Lösung anbieten.
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Bei wiederholten kurzfristigen Absagen kann TeutoRudel die zukünftige Buchung von Betreuungstagen einschränken oder von einer erneuten Bestätigung abhängig machen.
§ 15 Zahlungsbedingungen
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Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von TeutoRudel bzw. aus der individuellen Buchungsbestätigung.
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Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder mit den von TeutoRudel angebotenen Kartenzahlungsmöglichkeiten.
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Eine Zahlung über PayPal wird nicht angeboten.
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Pensionsaufenthalte werden grundsätzlich vor Beginn der Betreuung im Voraus bezahlt. Die entsprechende Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung wird dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
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Die Betreuung in der Hundetagesstätte wird je nach vereinbartem Betreuungsmodell wöchentlich oder monatlich abgerechnet.
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Zusätzliche Leistungen, tierärztliche Kosten, Medikamente, vereinbarte Zusatzleistungen oder gegebenenfalls zusätzliche Betreuungszeiten werden gesondert berechnet.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 16 Ablehnung und Beendigung einer Betreuung
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TeutoRudel ist berechtigt, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere und tierschutzgerechte Betreuung nicht erfüllt sind.
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Dies gilt insbesondere bei:
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fehlendem erforderlichem Impfschutz,
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ansteckenden Erkrankungen oder Parasitenbefall,
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fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz,
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nicht mitgeteilten gesundheitlichen Problemen,
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nicht mitgeteilten erheblichen Verhaltensauffälligkeiten,
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fehlender Gruppenverträglichkeit,
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erheblicher Gefährdung anderer Tiere oder Personen,
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fehlender Möglichkeit einer angemessenen und sicheren Betreuung.
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Wird ein Hund erst während der Betreuung als ungeeignet für die vereinbarte Betreuungsform erkannt, kann TeutoRudel die Betreuung vorzeitig beenden oder die Betreuungsform anpassen.
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In einem solchen Fall wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Bereits erbrachte Leistungen sowie notwendige zusätzliche Kosten bleiben grundsätzlich zu vergüten.
§ 17 Haftung
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TeutoRudel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TeutoRudel oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet TeutoRudel uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TeutoRudel nach den gesetzlichen Bestimmungen für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
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Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
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Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben durch diese Regelungen unberührt.
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Der Kunde bleibt als Hundehalter für die von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
§ 18 Erkrankung oder Verletzung während der Betreuung
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Sollte ein Hund während seines Aufenthalts erkranken oder sich verletzen, wird TeutoRudel im Rahmen der Möglichkeiten den Kunden bzw. die hinterlegte Kontaktperson informieren.
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In dringenden Fällen darf TeutoRudel ohne vorherige Rücksprache tierärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn dies zum Schutz des Hundes erforderlich erscheint.
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Ist der Kunde nicht erreichbar, entscheidet TeutoRudel nach bestem Wissen und Gewissen über die erforderlichen Maßnahmen.
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Die Kosten einer notwendigen tierärztlichen Behandlung trägt grundsätzlich der Kunde, soweit die Ursache nicht von TeutoRudel zu vertreten ist.
§ 19 Datenschutz und Kommunikation
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
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Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Kommunikation über E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste oder sonstige Kommunikationswege werden in der Datenschutzerklärung von TeutoRudel geregelt.
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Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Nutzung zu Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken bedürfen einer gesonderten Regelung bzw. Einwilligung und werden nicht allein durch die Anerkennung dieser AGB erteilt.
§ 20 Höhere Gewalt und vorübergehende Betriebsschließung
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Kann TeutoRudel die vereinbarte Betreuung aufgrund von Umständen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, vorübergehend nicht erbringen, insbesondere aufgrund von Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Seuchenlagen, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder vergleichbaren Ereignissen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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TeutoRudel wird den Kunden über eine absehbare Nichtdurchführbarkeit der Betreuung möglichst frühzeitig informieren.
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Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen behandelt.
§ 21 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
TeutoRudel – Hundepension & Hundetagesstätte im Münsterland
Inhaber: Felix Althelmig
Stand: September 2026
Zahlungsmethoden
- Kreditkarte (Visa, MasterCard)
- PayPal
- Barzahlung vor Ort